Ferdinand [II.] Erzherzog von Österreich (voller Titel) belehnt Marquard von Stain mit dem Zoll in dem Flecken Grünenbaindt (Grüenenpeunt), nachdem sein Bruder Hans vom Stain verstorben ist, mit dem zusammen er diesen Zoll am 1. August 1567 gegen Überantwortung ihrer zu Burgau gelegenen Zinsgüter als Lehen empfangen hatte. Von dem Zollgeld sollten die Belehnten die Straßen und Wege erhalten, wie es erforderlich ist und ohne Wissen des Ausstellers den Fuhrleuten kein höheres Zollgeld abverlangen. Der Belehnte und seine ehelich geborenen männlichen Leibeserben können diesen Zoll nun künftig vom Aussteller und nach ihm von seinen Erben als Mannlehen nach dem Lehens- und Landesrecht innehaben und nutznießen, wofür der Belehnte dem Aussteller allzeit getreu, gehorsam, dienstlich und gewärtig sein soll, wie es Lehensleute ihren Lehensherren zu tun schuldig sind.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner