Dasjenige was anno 1740 mit den Grafen Herren von Schönburg wegen des Juris collectanda, intuitu der Herrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein, der Niedergrafschaft Hartenstein und Herrschaft Stein, ingleichen des Erscheinens auf Land- und Ausschusstagen verglichen und nachhero dieser Materia weiter geschrieben worden, Bd. 1