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König Konrad III. nimmt das Kloster Selz in seinen Schutz, bestätigt die Immunität, die freie Abts- und Vogtswahl und befreit die Hintersassen nach dem Vorbild derer von Speyer von jeglicher Zinspflicht gegenüber dem Vogt, mit Ausnahme des Kopfzinses

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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