Schutzbrief König Konrads III. für den Abt Wibald gegen die Übergriffe seiner Ministerialen, der corveyischen Truchsesse und der Schenken. Nachdem diese schon den früheren Äbten zu Beschwerden Anlass gegeben, wollte Wibald dieselben abstellen und erwirkte namentlich gegen das übermütige Gebaren des Truchsesses Rabano und seines Bruders Ludulf einen richterlichen Spruch seiner Ministerialen. Doch fügte sich Rabanus auch dem nicht und der Abt sah sich gezwungen, den Schutz des Königs anzugehen, der nun durch die Reichsministerialen (ministerialibus regni) die Entscheidung bestätigen und zunächst durch Conrad de Haga den Spruch verkündigen ließ, dass Rabano kein Recht habe die Lebensmittel und das Hab und Gut des Klosters unter seinen Verschluss zu halten, vielmehr die Schlüssel und die Verfügung hierüber dem Abt zustünden und die Ministerialen in dieser Beziehung kein weiteres Recht hätten, als dass sie, nachdem sie dem Abt bei Tafel bedient, dann mit den übrigen Ministerialen am Tisch ihres Herren ihr Mahl einnehmen könnten. Sodann entschieden die Reichsministerialen wieder, dass Rabano kein Recht habe auf eine erbliche Wohnstätte innerhalb des Kirchhofs. Endlich wurde durch Entscheidung der Reichsfürsten festgestellt, dass Rabano, der sich schon Burggraf nennen ließ, den Burgbau innerhalb der Mauern des Corveyer Klosters nicht ausüben, und zu dem "Burgdink" die Knechte der Mönche nicht vorfordern lassen dürfe. Denn nach den alten Privilegien könne kein Herzog und kein Graf innerhalb des Klosters Gericht halten; wie dürfe nun was dem Fürsten nicht erlaubt sei, einem Ministerialen freistehen. Der Spruch in Betracht des zweiten und dritten Punktes würde durch den Reichsministerialen und königlichen Schatzmeister Konrad von Walehusen verkünden. Zeugen: Die Bischöfe Ortbert von Basel, Hermann von Constanz und Ganther von Speyer, die Äbte von Mürbach, Salz, Kempten und Würzburg; sodann die weltlichen Fürsten Friedrich Herzog von Schwaben, Pfalzgraf Otto von Wittelsbach und Markgraf Hermann von Baden; als anwesend werden noch erwähnt "clerus et populus" des damals unbesetzten Bischofssitzes zu Worms und der gleichfalls erledigten Klöster Fulda und Lorsch; wie endlich die Grafen Werner von Habsburg, Wilhelm von Jülich, Imico von Leinigen und andere.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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