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Urfehde des Hartwig von Ramingen d.J. für den durch den Deutschmeister Eberhard v. Saußheim und der Komtur von Ellingen [, Arnold v. Hirschberg,] vertretenen Deutschen Orden wegen des Gefängnisses, das er wegen Schädigung desselben erlitten hat. Sein Oheim Ulrich v. Westerstetten zu Trakenstein und Ulrich v. Schechingen zu Kotspu{e}hel bürgen für ihn und versprechen, gegebenenfalls den Orden gegen ihn zu helfen und diesem die Burgen Trakenstein und Kotzpu{e}chel zu öffnen. Die Bürgen und Caspar v. Westerstetten zu Westhusen haben vermittelt. - Siegler: der Aussteller und die Bürgen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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