Heranziehung des herrschaftlichen Grundbesitzes zu Gemeindesteuern und sonstigen Umlagen infolge des Gesetzes vom 18. Juni 1849 betr. die Ausdehnung des Amts- und Gemeindeverbands auf sämtliche Teile des Staatsgebietes: Möglingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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