Der Hamburger Bürger Martin Nyeman, Werkmeister des Amts der Knochenhauer, bekennt, von den übrigen Werkmeistern 60 Mark empfangen zu haben, die er dem Amt mit jährlich 4 Mark aus vier Stücken Landes im Hammerbrook verrenten will.In einem Zusatz bekennt Nyemann im Jahre 1522 aus dem Vermögen des Amtes noch 20 rheinische Gulden erhalten zu haben. 1521 Februar 1 und 1522 - ohne Ort (Original, Pergament mit den anhängenden Siegeln des Ausstellers und seiner Zeugen Jochim Hassenkroch und Marquard Thyes)

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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