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Jakob Otto, Doktor beider Rechte, ksl. Notar und Rechtskonsulent in Ulm, erklärt kraft seiner vom Kaiser verliehenen Autorität und auf Grundlage eines Fähigkeitszeugnisses des Ritterkantons Kocher den Freiherrn Friedrich Ludwig [I.], Herrn auf Jebenhausen (Ybenhaußen), Schlat und Eschenbach, für volljährig. Otto erläutert u. a., Friedrich Ludwig müsse als Familienältester die Güterverwaltung übernehmen, sei aufgrund von Studien auf und außerhalb der Universität dafür auch geeignet und habe ohnehin das 24. Altersjahr bereits erreicht. Siegel- und Unterschriftankündigung des Ausstellers.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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