Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Freiheit Meschede bekunden, Hinrich Huysmans, Bürger zu Lübeck (Lubeke), und seine Frau Lisen hätten sich an die Walburgiskirche zu Meschede gewandt, daß für ihr und ihrer Eltern Seelenheil eine ewige Messe gehalten werde. Diese solle am Donnerstag nach der Metten von dem hl. Sakrament des wahren heiligen Leichnams unseres Herrn durch den Frühmeßner der hl. Kreuzes-Messe gehalten werden. Die Aussteller haben für diese Messe ohne Zutun von Dekan und Kapitel für das Geleucht, den Wein und die Hostien zu sorgen. Die Aussteller versprechen, dem Kapitel jährlich zu Christi Geburt eine Rente von fünf Gulden aus dem Aufkommen der Freiheit zu bezahlen. Jeder Gulden soll zehn Schillinge wert sein, wobei der Goldgulden zur Zeit zu zwölf Schillingen gerechnet wird. Die Rente ist zu entrichten, bis sie mit 70 Gulden zu zehn Schillingen oder dem entsprechenden Wert in Goldgulden zu zwölf Schilling abelöst wird. Diese Summe soll dann wieder in Renten angelegt werden zugunsten der Präsenzgelder. Die Stiftsherren sollen aus ihren Renn den gleichen Betrag für Präsenzgelder anweisen, damit die Messe gehalten werden kann. Dieses Geld hat ihnen nämlich Hinrich Huysmans gegeben. Die Stiftsherren haben dem Frühmeßner als Präsenzgeld den gleichen Betrag wie einem Kanoniker zu zahlen. Wenn ein Kanoniker die Messe versäumt, soll sein Präsenzgeld dem der anderen Kanoniker beigelegt werden. Ankündigung des Siegels der Freiheit. Zeugen: Johan Remelinchusen opp der Strathe, Scholaster und Kanoniker zu Münstereifel (to Munsteren in Eyfelen), und Johann Berninchusen, Sohn des + Folpert. Datum 1493 Aug. 11 (des sondages negest na sunthe Laurencies daghe des hilligen mertelers)