Äbtissin Ursula Blattner und der Konvent des Klosters Söflingen schließt mit Agnes, der Witwe des Urban Hildtebrand zum Striebelhof, einen Vertrag wegen der Ernte, des Viehs und ihrer beweglichen Habe (Fahrnis). Sie erhält 1.500 Gulden zugesichert, wovon einstweilen 1.300 Gulden entrichtet werden. Den fünf Kindern wird der Besitz bzw. das Bürgerrecht versprochen. Der Witwe verbleibt mit den Kindern das Wohnungsrecht (Altsitz) auf dem Gut mit Weiderecht und Anteil an den Feldfrüchten. Sollte sie jedoch dem Kloster oder dem Besitzer des Striebelhofs lästig werden, geht sie dessen verlustig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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