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Kathrey, Witwe des Heinz ("Haenitze"), ihr Sohn Benedikt und ihre Tochter Kathrus verkaufen dem ehrbaren Mann Niklas dem Hagen, [folgt auf Rasur "anitzo"] in der Kapelle, ihr Haus daselbst zwischen dessen und Otzkos Haus um 20 Pfd. Wiener Pfg. und "ein fraw" [...]. Sie geben Währschaft entsprechend dem Brauch in der Kapelle, daß Burgrecht nach Marktrecht geht. Gerichtsstand ist der Richter in der Kapelle, dann die Herrschaft zu Bleiburg. Siegler: Die ehrbaren Friedrich der Rechberger, Burggraf zu Stein, und Hans der Pinkil, Richter in der Kapelle

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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