Kuno, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg und Sombreff, bekennt, daß er Johann Kluer zu Monreal, als dieser das Amt als Kellner zu Monreal niedergelegt hat, ausweislich des Rechenbuches 1100 Gulden, 24 Albus Kölner Währung auf den Gulden gerechnet, schuldig geblieben ist. Der Aussteller verschreibt Johann und dessen Frau Sophia (Fyhenn) als Leibzucht auf Lebenszeit seine Weinrente aus seinen Weingärten in Bruttig (Prottig) und den Zinswein von dort, weiter 8 Malter Korn, 1 /2 Malter Erbsen, einen halben Malter Gerste und einen halben Malter Speltz aus seinem Hof in Spurzenheim (Spoerzenhem), 7 1/2 Malter Zinskorn ebenda sowie alle Zinse und Schatzungen des Tales Monreal. Dafür verzichten die Eheleute für sich und ihre Erben unwiderruflich auf ihre Forderungen. Sr.: Ausst. Ausf. Perg., fleckig, eh. gez. - Sg. anh. - Rv.
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