Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Verordnung des Grafen Wilhelm Leopold zu Reinstein und Tättenbach in Verwaltungssachen der Grafschaft und Nachricht, dass der Kaiser ihn aufgefordert habe, wegen derselben einen Gesandten zu den Friedenstraktaten in Münster zu senden
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Verordnung des Grafen Wilhelm Leopold zu Reinstein und Tättenbach in Verwaltungssachen der Grafschaft und Nachricht, dass der Kaiser ihn aufgefordert habe, wegen derselben einen Gesandten zu den Friedenstraktaten in Münster zu senden
A 13 (Benutzungsort: Magdeburg) Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten
Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten >> 03. Die Lehn-, Graf- und Herrschaften im Fürstentum Halberstadt >> 03.40. Die Grafschaft Reinstein >> 03.02.01. im Allgemeinen