Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall sowie die Gebrüder Julius und Wolf, Söhne des verstorbenen Sebastian von Crailsheim zu Morstein, Erkenbrechtshausen und Braunsbach, legen ihre Streitigkeiten um den Durchlass der Haller Landwehr bei Haßfelden dergestalt bei, dass die dortigen Untertanen die Wehren und Brücken (= Durchlässe?) wiederum "belegen" und den durchführenden Reit- und Fahrweg versteinen sollen, wohingegen denen von Crailsheim, ihren Dienern und Untertanen auch künftig gestattet sein soll, die Durchlässe zum Aufsuchen ihrer Jagdreviere zu nutzen, wobei sie sich aber mutwilliger Beschädigungen bei Strafe enthalten sollen.