Hintergrund des Verfahrens ist ein Erbstreit zwischen dem Appellanten, der sich als Erbe seines Onkels Johann Ludwig von Oeynhausen (bzw. dessen vor ihm verstorbenen Sohnes Friedrich) sieht, und der Appellatin, nach eigener Ansicht Witwe des Johann Ludwig von Oeynhausen und Mutter von dessen Sohn, nach Ansicht des Appellanten Oeynhausens Magd, die ihn während dessen Krankheit zur Ehe verleitet und ihren bereits 20jährigen Sohn habe legitimieren lassen. Ablauf und Inhalt der von beiden Seiten gegeneinander an Stadtkölner Gerichten, dem Offizialatsgericht und dem Bonner Hofrat geführten Verfahren sind strittig. Nach Angaben des Appellanten richtet sich seine RKG-Appellation gegen die Anweisung, sich auf ein von der Appellatin beantragtes Revisionsverfahren vor dem Bonner Hofrat einzulassen, nachdem vorgängig Stadtkölner Gerichte (1719 und in Appellation 1720) und das Offizialatsgericht (1721) zu seinen Gunsten entschieden und der Hofrat auf Appellation der RKG-Appellatin das Verfahren an den Offizial zurückverwiesen hatten. Er verweist auf die Vielzahl der bereits zu seinen Gunsten ergangenen Urteile, bestreitet eine Verpflichtung, sich auf das Revisorium als extraordinäres Gerichtsverfahren einlassen zu müssen, und die Unzulässigkeit eines Instanzenzuges von Stadtkölner Gerichten zum Bonner Hofrat. Vielmehr müsse eine Appellation von Stadtkölner Gerichten an das RKG gehen. Die Appellatin bestreitet die Rechtmäßigkeit des RKG-Verfahrens wegen Formfehlern bei dessen Einleitung, Nichterreichens der Appellationssumme und da dem Appellanten durch die Einleitung des Revisionsverfahrens keine dauernde Beeinträchtigung widerfahre. Sie erklärt, ein Revisionsverfahren am Hofrat stelle ein Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit dar (der Hofrat sei ein judicium revisorium ordinarium), so daß die Wahl, sich an ihn oder das RKG zu wenden, dem Appellierenden freistehe und der Appellat sich dieser Entscheidung fügen müsse. 1726 - 1741, 1752 - 1769 sind keine Handlungen protokolliert. Am 10. Oktober 1785 ergingen Compulsoriales an das Offizialatsgericht zur Herausgabe der Acta priora.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view