Verfassungsrechtliche Prüfung, ob § 11 Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 des Beförderungssteuergesetzes 1955 insoweit mit Art. 80 GG vereinbar ist, als nach ihr der Bundesminister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr bestimmen kann, von welchen weiteren Voraussetzungen als den besonders angeführten die Steuerermäßigung abhängt (Beförderungssteuersache der Hauptgenossenschaft Hannover eGmbH). Antragsteller: Bundesfinanzhof (2 BvL 15/60)

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv