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Irrungen zwischen + Johan Ledebaur zur Werburgch und Georg Ketteler als Ehemann der Anna Ledebaur einerseits und Heinrich Ledebaur zur Mollenborgh andererseits um 1. Die Mühle zu Aschen, Kspl. Spenge, von der L. behauptet, sie sei sein Eigentum und er dürfe aus ihr und der Mühle zu Auborgh 3 Molt Roggen erheben, wärend K. das Eigentum L's nicht anerkennt, jedoch die 3 Molt Pacht liefern will; 2. die Hude, Drift und Weidegang auf der Schmalenhorst nächst Korffhagen hove, wegen derer die Parteien einen Prozeß in Bielefeld und Düsseldorf führen; 3. den Stau der Mühle unter der Werburg, der nach L's Ansicht höher sei als früher; 4. Zuschlag, Hof, Haus und Garten des Bastards Joh. Ledebaur; 5. besiegelte Briefe über die Hückerschen Güter, die + Johan Ledebaur aus der Samtkiste genommen hat; 6. Heinrich L's Teich in Spenge. Beilegung durch Cunradt Ketteler, Dompropst zu Osnabrück, Caspar von Oher von Seiten K's, Caspar Ledebaur, Drost zum Ravensberg, und Schweder Steinhauß zur Neddernmullen von Seiten L's: L. gibt Ansprüche auf die Mühlen und die Kornlieferungen völlig auf. Er gestattet die Beibehaltung der Stauhöhe an der Werburger Mühle, jedoch darf seine eigene Mühle durch den "wedderstouw" keinen Schaden nehmen. Er verzichtet auf den Weidegang im Nettelenbruch, Rennebrugge u.a. gegen den Verzicht K's auf Lieferung von 6 Sch. Roggen, 6 Sch. Gerste, 18 Sch. Hafer aus der Broickmanshove, 6 Sch. Roggen, 1 Molt Hafer aus Ebbekens erve, beide zu Syle, ferner aus des Kamphoveners erve 3 Sch. Roggen, 18 Sch. Hafer Herforder Maß, welche drei Erbe dem L. gehören. K. tritt alle Rechte an der Schmalenhorst ab wie auch auf die Huderechte durch den Niggeboem oben am Heistersyke, während L. seine Schafe weiter durch den Niggeboem in die Westerenger Mark treiben darf. Bei guter Mast darf jeder seine Trogschweine in die Spenger Mark bis an die Zwelschemme treiben nach Vereinbarung der Holzgrafen mit den Markgenossen. Wegen des Zuschlages des natürlichen Ledebaur will K. die Obligation seines Schwiegervaters "nachsetzen". Er will auch die entnommenen Briefe aufsuchen und wieder in die Samtkiste einbringen. Der Spenger Teich soll bleiben wie er jetzt ist.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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