Walther von Cronberg (Cronbergk), Administrator des Hochmeisteramts in Preußen und Deutschmeister (maister teutsch ordenns inn teutschenn und welschenn lannden) einerseits und Wolfgang Graf von Hohenlohe andererseits beurkunden, daß sie in einer Auseinandersetzung eine gütliche Einigung erzielt haben. Die Auseinandersetzung zwischen den A. betrifft zum einen Steuern, die der bereits erwähnte Wolfgang Graf von Hohenlohe im Amt Weikersheim (Weikershaim) in Markelsheim (Marckelßhaim), Roth (Roda), Bernsfelden (Bernsfeldenn), Rengershausen (Rengerßhawsen) und anderen Dörfern seinen Untertanen auferlegt hatte, obwohl der bereits erwähnte Administrator des Hochmeisteramts in Preußen im Amt Weikersheim und insbesondere zu Reckersfelden (Reckerßfeldenn) Erblehengüter besitzt, zum anderen Streitigkeiten um die Zentobrigkeit zu Otzendorf (Otzendorff) und Igelstrut und um Wiesen und Güter, die Andreas Wittich in Adolzhausen (Adoltzhawsen) gelegen bei Dunkenrod (Tunckenroda) inne hatte, des weiteren ein Haus und eine Hofreite zu Hollenbach (Holennbach) mit allen Zugehörden, wobei in diesen Streitpunkten von Herrn Landgraf Georg zum Leuchtenberg in Übereinstimmung mit Bischof Konrad zu Würzburg (Wurtzburgk) ein Schiedsspruch (Zhaidigungen) gefällt wurde; darüber hinaus betrifft die Auseinandersetzung zwischen den A. Streitigkeiten um Jagdrechte am Rießbach, im Kammerforst und im Mönchswald und des weiteren auf den Schäden, die dem Deutschen Orden und seinen Untertanen in den Häusern und Schlössern Mergentheim, Scheuerberg (Schewererberg), Horneck, Neuhaus (Newhaus), Heuchlingen (Heuchelheim), Gelchsheim (Gaillichshain) und Talheim entstanden sind, bzw. Schäden, die dem bereits erwähnten Wolfgang Graf von Hohenlohe in Weikersheim, Schillingsfürst und im Kloster Schäftersheim (Schefftershaim) entstanden sind; zur Beweisführung wird eine Urkunde vom 8. Jan. 1470 (montag nach ephiphanie domini) von Kraft und Albrecht, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe) und zu Ziegenhain (Zigenhainn) erwähnt.