Konsens, womit Kaiser Friedrich III. als Lehenherr die von Eberhard Grafen v. Lupfen und Landgrafen zu Stühlingen seiner Gemahlin Kunigunde, geb. Gräfin v. Nellenburg, gegebene Verschreibung und Verfügung der Widerlage auf vier zur Landgrafschaft Stühlingen gehörigen Dörfern nachträglich genehmigt und bekräftigt hat.

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Staatsarchiv Nürnberg