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Erb- und Vertragsrecht. Streitgegenstand sind Anteile am sog. Rulandschen Hof im Dorf Seffent (Aachener Reich). Die 3 Kinder des Dr. Christoph von Ruland: Ida Barbara, Ehefrau des Appellaten, Goddert - dessen Tochter Johanna Catharina Louisa ist Ehefrau des Appellanten - und Ludwig hatten je 1/3 des Hofes geerbt. Strittig ist das Erbe an dem Ludwig zugefallenen Anteil. Dieser hatte in seinem in Düsseldorf abgefaßten Testament die Frau des Appellanten zu seiner Universalerbin eingesetzt. Der Appellat hatte die Rechtskraft dieses Testamentes für den in Stadt und Reich Aachen liegenden Besitz bestritten, da nach dortigem Recht testamentarische Bestimmungen über Erbgüter der Bestätigung durch den Schöffenstuhl bedürften. Die Vorinstanz hatte diese Ansicht bestätigt und den Besitzanteil Ludwigs wie bei einem intestat Gestorbenen zwischen den Verwandten geteilt. Der Appellant dagegen geht davon aus, daß die Bestimmung nur für in Aachen errichtete Testamente gelten könne, ansonsten aber zur umfassenden Rechtsgültigkeit eines Testamentes nur die am Abfassungsort gültigen Bestimmungen einzuhalten seien. Der Appellat bekräftigt seine Rechtsauffassung. Er stützt sich dabei auf eine Bestimmung des Aachener Neuen Gesetzes vom 1. Mai 1456 und führt parallele Entscheidungen an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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