Ägidius (Gilz) von Busleiden, Rat des Herzogs von Österreich, Burgund und Luxemburg, hat für sich und seine Erben erblich als Wiederkauf von seinem edlen Herrn Claude von (Welsch-)Neuerburg, Herr zu Fay (Fehy), zu Grancy und zu Berburg (Berpurch), und von dessen Ehefrau Guda (Guyte) von Bolchen (Bollich) Zehnten, Zinsen, Gülten sowie Wein-, Frucht- und andere Renten gekauft, die diese bisher in den Dörfern Remich, Wasserliesch und Igel (Egell), an der Mosel gelegen, besessen hatten gegen 450 rheinische Gulden, jeden zu 20 Stübern gerechnet, so wie sie der Rentmeister des Herzogs in Luxemburg erhebt. Der Hauptbrief darüber ist am 17. Juni 1481 errichtet worden. Innerhalb der kommenden 10 Jahre sind die Verkäufer berechtigt, die verkauften Einkünfte zurückzukaufen gegen schriftliche Ankündigung sechs Wochen zuvor und Lieferung auf ihre Kosten und Gefahr nach Trier oder Luxemburg, wie es der Aussteller 14 Tage zuvor bestimmen wird, dafür erfolgt dann Rückgabe des Hauptbriefs. Wenn die Hauptsumme nicht zwischen dem 1. November und dem 1. Mai zurückgezahlt wird, stehen dem Aussteller noch die gesamten Einkünfte aus dem laufenden Jahr zu. Sr.: Ausst. Ausf. Perg., Einschnitt, eh. Schreiben d. Ausst. auf Pap. angeheftet - Sg. anh., liegt lose bei - Rv.