Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Ablösung der Erbpachts- und Erbzins-Abgaben, welche dem § 65 des Ablösegesetzes vom 2.3.1850 unterworfen sind und bei denen eine Grundstücksvergütung bzw. -abgabe noch statthat, durch Amortisation
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Ablösung der Erbpachts- und Erbzins-Abgaben, welche dem § 65 des Ablösegesetzes vom 2.3.1850 unterworfen sind und bei denen eine Grundstücksvergütung bzw. -abgabe noch statthat, durch Amortisation