Schenk Wilhelm zu Limpurg schließt einen Vergleich zwischen dem Stift Comburg (Abt Seifrid, Prior und Konvent) und dem Frühmesser zu Gaildorf Heinrich Geigenberg in ihrem Streit wegen des Hauptrechts der Güter zu Stefersbach (Steffersbach). Jeder soll das Hellergeld wie bisher einnehmen; das Stift soll das Hauptrecht und Bestamdgeld einnehmen und je die Hälfte dem Frühmesser geben. Jeder Teil trägt seine Kosten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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