Königliche Verordnung 1808 Dezember 27: Obergericht in Glückstadt. Bei einem im Herzogtum Schleswig, Herzogtum Holstein, in Jütland und auf Fünen requirierten Schiff zum Transport von Korn (Getreide) nach Norwegen gilt auch die Assuranz (Versicherung) für Seegefahr, die die königliche Regierung übernommen hat

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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