Berufung vom einem Interlokut der Vorinstanz vom 6. März 1558 wegen Nullität. Streit um Lehnshöfe des Stifts Thorn (NL), u. a. einen Hof zu Maasbracht (Bracht, NL) und einen Hof In gen Wert (in gehn Werdt, in gen Wardt) im Amt Montfort und Quartier Roermond (NL, Provinz Limburg), die die Appellantin aufgrund eines Kaufvertrags zwischen ihrem verst. Gatten als Käufer und den Karmelitern als Verkäufern beansprucht. Vor ca. 21 Jahren habe Heinrich Boetzart in den Zweinradt, Einwohner von Köln, die Höfe an die Karmeliter verkauft, ohne daß dagegen Widerspruch erhoben worden sei. Im Rechtsstreit der Erben der verst. Margaretha von Vermingen gen. Hersmann ./. Heinrich Boetzart (Buitzart) vor Schultheiß, Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Roermond sei der letztere als nächster Erbe der Erblasserin anerkannt worden. Der Verkauf der streitigen Höfe sei also rechtskräftig erfolgt. Demgegen erhebt der Appellat als Erbe seiner Möhne Gertrud Hersmann Erbansprüche auf die streitigen Höfe. Das RKG weist mit Urteil vom 1. Juli 1562 die Berufung ab und verweist die Sache an die Vorinstanz zurück.
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Berufung vom einem Interlokut der Vorinstanz vom 6. März 1558 wegen Nullität. Streit um Lehnshöfe des Stifts Thorn (NL), u. a. einen Hof zu Maasbracht (Bracht, NL) und einen Hof In gen Wert (in gehn Werdt, in gen Wardt) im Amt Montfort und Quartier Roermond (NL, Provinz Limburg), die die Appellantin aufgrund eines Kaufvertrags zwischen ihrem verst. Gatten als Käufer und den Karmelitern als Verkäufern beansprucht. Vor ca. 21 Jahren habe Heinrich Boetzart in den Zweinradt, Einwohner von Köln, die Höfe an die Karmeliter verkauft, ohne daß dagegen Widerspruch erhoben worden sei. Im Rechtsstreit der Erben der verst. Margaretha von Vermingen gen. Hersmann ./. Heinrich Boetzart (Buitzart) vor Schultheiß, Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Roermond sei der letztere als nächster Erbe der Erblasserin anerkannt worden. Der Verkauf der streitigen Höfe sei also rechtskräftig erfolgt. Demgegen erhebt der Appellat als Erbe seiner Möhne Gertrud Hersmann Erbansprüche auf die streitigen Höfe. Das RKG weist mit Urteil vom 1. Juli 1562 die Berufung ab und verweist die Sache an die Vorinstanz zurück.
AA 0627, 2093 - G 773/2616
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1558 - 1563
Enthaeltvermerke: Kläger: Elisabeth von Gruithuisen (Gruinthausen, Griethausen), Witwe des Johann von Blumenthal (Blomendaill), jül. Rats und Amtmanns von Wassenberg, und Konsorten, (Bekl.) Beklagter: Leonhard Rutger alias Gruiter von Jülich, Bürger von Roermond (NL), (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Laurentius Wildthelm 1558 - Dr. Alexander Rebstock 1558 - Dr. Johann Portius 1558 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Martin Reychardt 1558 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Statthalter Hinrich Horst und Mannen von Lehen des freiweltlichen Damenstifts zu Thorn (NL) 1557 - 1558 - 2. RKG 1558 - 1563 Beweismittel: Prozeßkostenrechnung (Q 11). RKG-(Bei-)Urteile vom 2. Sept. 1558, 23. Okt. 1560 und 1. Juli 1562 (Prot.). Beschreibung: 1 cm, 40 Bl., gebunden; Q1 - 12.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:49 MESZ