Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Matthias Punzinger (Mathis Punczinger) einem Vergleich in seinem Streit mit den pfalzgräflichen Getreuen Heinrich und Tham von Handschuhsheim zugestimmt hatte. Danach hatte Matthias jedoch Heinrich und Dieter von Handschuhsheim vor das Landgericht zu Nürnberg geladen und vermeint, dort einige Urteile erlangt zu haben. Die Herren von Handschuhsheim hatten sich daraufhin an den Pfalzgrafen gewandt und gebeten, vor ihm mit Matthias gerachtet zu werden. Der Pfalzgraf hatte die Angeklagten aus der Gewalt des Gerichts gefordert und begehrt, die Angelegenheit vor sein Gericht zu ziehen, was ihm nach den Freiheiten des Kurfürstentums der Pfalz und der Goldenen Bulle zustünde. Der Landrichter ließ mitteilen, dass Markgraf Albrecht von Brandenburg nicht vor Ort sei, er aber bei seiner Rückkehr den Abheischungsbrief vorlegen und dem Pfalzgrafen den Bescheid des Markgrafen mitteilen wolle. Danach hat der Pfalzgraf keine Antwort mehr erhalten. Nachdem die von Handschuhsheim nunmehr erneut vor das Landgericht zu Nürnberg geladen worden sind, heischt der Pfalzgraf sie wiederum davon ab und versichert, dass er den Herren von Handschuhsheim in der Sache gegen Punzinger "zu recht mechtig" war und ist.