Trennung der bisher gemeinsam versehenen Pfarreien Züttlingen und Siglingen (mit den Filialen Kreßbach, Maisenhälden und Reichertshausen) und Zusammenlegung der Pfarreien Züttlingen und Assumstadt. Enthält u. a.: Vergleich zwischen Württemberg und Wolf von Hartheim, der das Patronat in Assumstadt innehat, über die Versorgung des für Züttlingen und Assumstadt zuständigen Pfarrers. Nr. 1-38 1539-1573 Alte Signatur: 1.) K. Staatsarchiv K. XLVI. Fasc. 36 2.) Stift Möckmühl Laden A 11. Büschel Besoldung und Versorgung des Kaplans Johann Bunicker in Siglingen. Enthält u. a.: Bitte des beurlaubten Kaplans, die Sakramente wieder reichen zu dürfen, Unterstützung für seinen Hausbau zu erhalten und seine Pfarrgüter wegen dem Einfall und den Verwüstungen der spanischen Truppen nicht zu belasten. 3 Schr. 1546 Pfarrerbesoldung in Siglingen und Verbesserung des dortigen Stiftseinkommens. Enthält u. a.: Bitte des Schultheißen, Bürgermeisters und Gerichts zu Siglingen, Meßgewänder und Meßgeschirr zur Aufbesserung des Einkommens verkaufen zu dürfen und die Besoldungserhöhung für den Pfarrer ersetzt zu bekommen. 2 Schr., mit Beilagen 1557
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Trennung der bisher gemeinsam versehenen Pfarreien Züttlingen und Siglingen (mit den Filialen Kreßbach, Maisenhälden und Reichertshausen) und Zusammenlegung der Pfarreien Züttlingen und Assumstadt. Enthält u. a.: Vergleich zwischen Württemberg und Wolf von Hartheim, der das Patronat in Assumstadt innehat, über die Versorgung des für Züttlingen und Assumstadt zuständigen Pfarrers. Nr. 1-38 1539-1573 Alte Signatur: 1.) K. Staatsarchiv K. XLVI. Fasc. 36 2.) Stift Möckmühl Laden A 11. Büschel Besoldung und Versorgung des Kaplans Johann Bunicker in Siglingen. Enthält u. a.: Bitte des beurlaubten Kaplans, die Sakramente wieder reichen zu dürfen, Unterstützung für seinen Hausbau zu erhalten und seine Pfarrgüter wegen dem Einfall und den Verwüstungen der spanischen Truppen nicht zu belasten. 3 Schr. 1546 Pfarrerbesoldung in Siglingen und Verbesserung des dortigen Stiftseinkommens. Enthält u. a.: Bitte des Schultheißen, Bürgermeisters und Gerichts zu Siglingen, Meßgewänder und Meßgeschirr zur Aufbesserung des Einkommens verkaufen zu dürfen und die Besoldungserhöhung für den Pfarrer ersetzt zu bekommen. 2 Schr., mit Beilagen 1557
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 504 Bü 15
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 504 Stift Möckmühl
Stift Möckmühl >> Akten
1539-1573
Stift und Geistliche Verwaltung Möckmühl
1 Bü
Archivale
Bunicker, Johann, Kaplan
Hartheim, Wolf von
Assumstadt : Züttlingen, Möckmühl HN
Kreßbach : Siglingen, Neudenau HN
Maisenhälden : Züttlingen, Möckmühl HN
Reichertshausen : Siglingen, Neudenau HN
Siglingen : Neudenau HN
Württemberg; Herrschaft
Züttlingen : Möckmühl HN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:32 MEZ