Daem von Harff, Herr zu Dreiborn, trifft Anordnungen, um der Klage der Olefer Nachbarn über Flurschäden durch abfließendes Wasser abzuhelfen. Abschrift 17. Jh. Papier.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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