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König Ferdinand I. teilt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen mit, dass die Bewilligung aufgehoben sei, dass die obersten Biersteuereinnehmer in der Oberlausitz die Steuer jederzeit entgegen nehmen könnten. Er bittet die Bautzener, die Biersteuer bis zur Bezahlung in ihrem Rathaus aufzubewahren. Die Biersteuer der Städte Görlitz, Zittau und Lauban solle ins Zittauer Rathaus zur Verwahrung gegeben werden.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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