Prozess in Sachen Bischof Philipp Adolph (von Ehrenberg) zu Würzburg als Impetrant und Kläger contra Christian Freiherr von Seinsheim als Beklagten, citationis super praetensae caducitatis des halben Marktfleckens Marktbreit wegen vernachlässigter Belehnung, geführt am Würzburger Ritterlehengericht, bis 1633 der Prozess durch den schwedischen Einfall unterbrochen wurde