Johann, Herzog von Jülich (Guylich), Kleve und Berg (Berghe), Graf von der Mark und zu Ravensberg (Ravennsberch) bekundet, daß Räte, Ritterschaft und Städte (unse rede, ritterschap ind stedefrunde) des Fürstentums Kleve wegen des Friedens mit Herzog Karl von Geldern einer Steuer (etliche stuyr ind gonnst) zugestimmt haben (consentiert ind toegelaten hebn). Räte, Ritterschaft und Städte haben diese Steuer aus freiem Willen und nicht von rechts wegen bewilligt. Ihnen, ihren Erben und Nachkommen soll daraus in Zukunft kein Nachteil hinsichtlich ihrer Gewohnheiten, Rechte, Freiheiten und Privilegien erwachsen (in geynen deell hynderlich ader naedelich synn), sondern diese erhalten bleiben. Herzog Johann wird dergleichen Forderungen in Zukunft an sie nicht mehr richten. Gegeven [...] 1527 op avent Petri ad vincula.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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