Graf Hermann von Sulz [a. Neckar/Lkr. Rottweil] tritt für drei Jahre in den Dienst von Bürgermeistern, Räten und Bürgerschaften der Reichsstädte Ulm, Memmingen, Ravensburg, Schwäbisch Gmünd ("Gemunde") [Ostalbkreis], Biberach, Kempten, Kaufbeuren ("Kouffburren"), Weil der Stadt ("Wyle") [Lkr. Böblingen], Isny ("Ysin) [Lkr. Ravensburg], Giengen [a. d. Brenz/Lkr. Heidenheim], Aalen ("Aulun") [Ostalbkreis] und Leutkirch ("Lwtkirch") [Lkr. Ravensburg] als Hauptmann der Herrschaft Hohenberg [Ruine bei Schörzingen Stadt Schömberg/Zollernalbkreis]. Diese ist derzeit vom Herzogtum Österreich an die Vereinigung der Reichsstädte in Schwaben verpfändet. Für seinen Dienst erhält er von den Reichsstädten jährlich 300 rheinische Gulden. Außerdem erhält er in der Herrschaft Hohenberg eine Unterkunft sowie Holz, Stroh, Heu, Hühner und zwei Fischweiden. Ist er in Amtsgeschäften außerhalb der Herrschaft unterwegs, sollen ihm die Reichsstädte für Kost und Unterkunft täglich 5 rheinische Gulden bezahlen. Bei Ritten innerhalb der Herrschaft hat er selbst für Kost und Unterkunft aufzukommen. Es folgen noch Bestimmungen über die Pflichten und Rechte des Hauptmanns bei Kriegszügen im Auftrag der Reichsstädte sowie über die Einsetzung eines Schiedsgerichts zur Beilegung von etwaigen Streitigkeiten zwischen ihm und den Reichsstädten.