Die in Form einer "offenen Urkunde" abgefaßten würzburgischen acta in Sachen Würzburg gegen Fulda, betr. verschiedene nachbarliche Gebrechen: Geleit von Hammelburg bis Karlstadt; Jagen und Grasen auf dem Tabersfeld, auch Salzforst; da Landgericht des Herzogtums zu Franken; Fischweide in der Ulster; das Kloster Zell unter Fischberg; Zent zum Hilders: Holzhauen, auch Reuten, im Amt Auersberg, hier die infolge des "Anlasses" (Kompromisses) zwischen Würzburg und Fulda vom 22. November 1527 zwischen den beiderseitigen Räten in Gemünden (Würzburg: Martin v. Üssigheim, Dr. Gg. Farner; Fulda: Jakob von Cronberg, Dr. Joh. von Otera; 1539 Würzburg: Joh. Brief, Joh. Wernher; Fulda: Joh. von Otera, Jakob Reutter) gepflogenen Verhandlungen, 1527 - 1536, insbesondere die von Würzburg auf die vereinbarten Beweisartikel beigebrachten Kundschaften und Urkunden (Abschriften von solchen, Auszüge aus den Landgerichtsprotokollen). Als Notare fungierten bei der Abfassung der "offenen Urkunde" Ewalt Creutznacher vom Neuenhof bei Fulda (Würzburg) und Jakob Frangk von Vacha (Fulda). Die Signete der Notare fol. 500, 500'. Mit der Signatur "G". 1539 (präsentiert in Speyer am 19. Mai 1539).

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Staatsarchiv Würzburg