Sebastian Stanger aus Hengen, in Ungnade gefallen und deshalb außer Landes geflohen, weil er Fallen gelegt und zwei Stück Wild gef. hatte, jedoch begnadigt und gegen einen Abtrag von 20 fl wieder eingelassen, zahlbar in vier Raten zu je 5 fl auf Weihnachten (24. Dez.) und die nächsten Ostertage, schwört U. und verspricht eidlich, künftig sein Leben lang keinerlei Waidwerk mehr zu treiben noch dabei zu helfen. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, bei Nichteinhaltung der gen. Termine selbst die Strafe, ferner bei weiterem Wildfrevel noch zusätzlich 10 fl dem Forstmeister zu Urach zu entrichten. Konrad Stanger, S. Stangers Sohn, der seinem Vater beim Waidwerk geholfen hatte, verspricht ebenfalls eidlich, dies künftig zu unterlassen. - Bürgen: 1) Michel Stanger aus Hengen, Vater des A. 2) Ludwig Hutzelmann aus Wittlingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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