Anspruch auf 40 Goldgulden Versorgung für die Enkel des Johannes Kraehe. Dieser hatte Leyendecker wegen Totschlags an seinem Sohn Gerhard verklagt. Zur Versorgung der Kinder hatte Kraehe jährlich drei Malter Roggen und 50 Gulden gefordert. Leyendecker machte zwar ein Angebot zu freiwilliger Zahlung von 40 Goldgulden, ließ aber einen Termin vor vier von den Kontrahenten selbst bestimmten Kompromissaren in Düren ungenutzt verstreichen und leistete die Zahlung trotz nochmaliger Zusage vor dem Landtruchseß von Jülich nicht. Leyendecker war dann von der Anklage des Totschlags absolviert worden. Als Kraehe Leyendecker daraufhin erneut in Merode verklagte, verboten ihm Schultheiß und Schöffen des Hauptgerichts Jülich aufKlage Leyendeckers die weitere Verfolgung.