Vertrag zwischen den Fürsten Karl von Nassau-Weilburg und Karl Wilhelm von Nassau-Usingen wonach Weilburg an Usingen seinen Anteil an der Gemeinschaft Nassau und die darin belegenenen privaten Besitzungen gegen den usingischen Anteil am gemeinschaftlichen Amte Miehlen mit Rettert, Vogtei und Kloster Schoenau sowie die Kellerei Rosenthal überläßt. Eine Menge einschlagender Bestimmungen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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