Belehnung des Adam Behr von Griesingen (als Beständer) und der Mechtilda Kreytlin von Nasgenstadt (als Beständerin) mit dem Soldgütlein zu Griesingen und dem Gütlein zu Altbierlingen gegen genannte Gülten. - Auszug aus dem Bestandsbrief.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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