Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Geldstrafen
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0873
Wismar F 87 (W F 3 n. 87)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
27.01.1729-04.10.1729
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Johann Wilde, Advokat zu Stralsund
Fallbeschreibung: Bekl. ist zu 18 Rtlr Geldstrafe verurteilt worden, hat diese aber noch nicht bezahlt, weshalb Kl. ein entsprechendes Mandat erbittet und am 29.01. erhält. Am 20.05. bittet Kl., den Stralsunder Rat um Vollstreckung zu bitten und erhält am 25.05. ein entsprechendes Mandat. Am 30.09. berichtet der Stralsunder Rat von der erfolglosen Vollstreckung und kündigt an, sie nach der Niederkunft des Frau des Bekl. wiederholen zu wollen. Die Reaktion des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll vom 04.10.1729, auf das verwiesen wird, nicht beiliegt.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1729
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Geldstrafen in Fällen vor dem Tribunal: Volrath Schuld, Appellant, vs. Rittmeister von Schmalensee, Appellat, in pcto locati conducti modo cautionis vom 02.09.1724 zu 6 Rtlr und Bürgermeister und Rat von Loitz, Querulant, vs. Kgl. Pommersche Landesregierung, Querulaten, in pcto Obtendierung des 3. Bürgermeisters vom 17.07.1725 zu 12 Rtlr; von Tribunalsbote C.F. Siebeth ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 01.02.1729; Aufstellung über Prozeßkosten vom 20.05.1729; Bericht des Stralsunder Ratsdieners Christoph Siemund vom 13.09.1729
Beklagter: Johann Wilde, Advokat zu Stralsund
Fallbeschreibung: Bekl. ist zu 18 Rtlr Geldstrafe verurteilt worden, hat diese aber noch nicht bezahlt, weshalb Kl. ein entsprechendes Mandat erbittet und am 29.01. erhält. Am 20.05. bittet Kl., den Stralsunder Rat um Vollstreckung zu bitten und erhält am 25.05. ein entsprechendes Mandat. Am 30.09. berichtet der Stralsunder Rat von der erfolglosen Vollstreckung und kündigt an, sie nach der Niederkunft des Frau des Bekl. wiederholen zu wollen. Die Reaktion des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll vom 04.10.1729, auf das verwiesen wird, nicht beiliegt.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1729
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Geldstrafen in Fällen vor dem Tribunal: Volrath Schuld, Appellant, vs. Rittmeister von Schmalensee, Appellat, in pcto locati conducti modo cautionis vom 02.09.1724 zu 6 Rtlr und Bürgermeister und Rat von Loitz, Querulant, vs. Kgl. Pommersche Landesregierung, Querulaten, in pcto Obtendierung des 3. Bürgermeisters vom 17.07.1725 zu 12 Rtlr; von Tribunalsbote C.F. Siebeth ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 01.02.1729; Aufstellung über Prozeßkosten vom 20.05.1729; Bericht des Stralsunder Ratsdieners Christoph Siemund vom 13.09.1729
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ