Konsens des Bischofs Friedrich Carl zu Bamberg und Würzburg für den Fürsten Adam Franz zu Schwarzenberg sowie für Maria Juliana v. Hutten als Vormünderin und Hans Georg von Rotenhan als Mitvormund des minderjährigen Johann Philipp v. Hutten zu der von denselben beschlossenen Permutation schwarzenbergischer Lehen und Gefälle zu Reusch, Geckenheim und Ippesheim gegen die Huttensche Hohenrader Mühle zu Ippesheim mit der Bestimmung, dass Letztere dem Lehen Wässerndorf einverleibt werden soll.

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Staatsarchiv Nürnberg
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