Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Nikolaus, seinem Kaplan zur Aue [St. Laurentius zu Schlierbach] (Nicklas zur Aüwe), und seinem Schmelzmeister Hans Wegener ein Lehen an einer Quecksilbergrube (ein lehen qwecksilbers) verliehen hat, nämlich das nächste nach den drei, die der Pfalzgraf an den Amberger Kastner Jakob Bargsteiner verliehen hat. Beide mögen demnach ein bislang unverliehenes Grubenfeld nach ihrem Ermessen im Fürstentum der Pfalz, wo sie Funde erhoffen, zu Lehen nehmen. Kurfürst Friedrich befreit dasselbe vom Vorkauf und anderen Beschwerungen für vier Jahre, doch unter Vorbehalt des Bergzehnts. Nikolaus und Hans sind berechtigt, weitere Gewerken zu dem Lehen hinzuzunehmen oder ihre Anteile zu veräußern.