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Äbtissin Maria Euphrosine und der Konvent des Klosters Lichtenthal reversieren, dass das dem klösterlichen Oberschaffner Johann Alban Glycker unterm 5. Februar 1735 vom Markgrafen von Baden-Baden auf Bitten des Klosters erteilte Prädikat eines Amtmanns weder auf dessen Nachfolger übertragen werden noch demselben größere Rechte einräumen oder die Verhältnisse des Amts Baden(-Baden) nicht ändern soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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