Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt seinen Rat und Diener Jakob, Herr zu Lichtenberg, mit seiner Herrschaft und den Seinen in Schirm. Der Kurfürst versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Jakob das ersucht und sofern ihm und den Seinen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen wollen. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Diener und Untertanen um Beachtung und Umsetzung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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