Klage auf Zahlung der rückständigen Rente von jährlich 88 silbernen Rtlr., zahlbar an Maria Lichtmeß (2. Feb.), bis zur Ablösung einer Schuldverschreibung über 2200 Rtlr. in Silber, die das Gymnasium Montanum als Stiftungen des Suffragans Riphan (1200 Rtlr.) und des Propstes Cholinus (1000 Rtlr.) besitzt. Die Beklagten haben sich während der langwierigen kaiserlichen, spanischen, niederländischen, hessischen und lothringischen Kriege verschuldet und mußten 1663 einen Kredit über 2200 Rtlr. aufnehmen, um ihrem Gläubiger Johann Peter von Freisheim zu Aachen, Sohn des Albert von Freisheim, einen Abschlag auf dessen Zinsforderungen bezahlen zu können. Die Beklagten erwidern, sie seien unschuldig an der Nichtbezahlung der streitigen Rente, da sie 1672 zur Befriedigung aller ihrer Gläubiger eine doppelte Landschatzung ausgeschrieben haben, diese aber von den Hauptleuten und den gemeinen Landsleuten des Landes Kornelimünster verhindert worden ist. Am 6. Juli 1677 erläßt das RKG ein „Mandatum de exequendo“ an den Pfalzgrafen Philipp Wilhelm bei Rhein zur Eintreibung der schuldigen Renten.