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Schlichtung im Streit zwischen Kasseler Bürgern um Einkünfte aus den Hallendorfs Gütern durch die hessiche Regierung zu Kassel
Martinsstift Kassel - [ehemals: A II] >> 1550-1574
1554 Juli 23
Ausfertigung, Pergament, Siegel ab und verloren
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bescheid der hessischen Regierung zu Kassel in Klagesache der verwitweten Frau Margarethe von der Ann (?), Bürgerin zu Kassel, gegen Reitz Cappelhenn und Hans Walters daselbst wegen der Erbgüter des von dem Mainzer Stiftsherren Konrad Hogmer vom Geschlecht der Kalmener, in und um die Walde gelegen, die Hallendorfs Güter genannt werden. Die Beklagten sollen die von ihnen einbehaltenen Güter an die von der Ann zurückgeben. Diese und nach ihr je der Stammesälteste sollen die Einkünfte einem zum Studium veranlagten Mitglied des Geschlechtes verleihen (als erstem Christoph Junker), die Güter sind wieder zusammenzubringen und die Originalbriefe beim Stift zu Kassel aufzubewahren.