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Astheim: Erzbischof Daniel zu Mainz bekennt demnach durch beglaubigte Briefschaft erwiesen worden, dass der Flecken Astheim, jenseits Rhein, welch...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 1 Orte, Buchstabe A >> 1.12 Astheim
1675 Juli 22
Pergament, unter des Churfürsten Unterschrift und desselben sodann des Domcapitels und Domdechants anhängenden Siegeln
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1675, St. Martinsberg zu Mainz den 22. Juli
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Astheim: Erzbischof Daniel zu Mainz bekennt demnach durch beglaubigte Briefschaft erwiesen worden, dass der Flecken Astheim, jenseits Rhein, welche seine Vorfahren am Erzstift bishero postuliret und genutzet der Domdechanei zu Mainz sammt aller Gerecht- und Herrlichkeit, das Gericht ausgenommen, vor alters zu- und angehörig gewesen und dahero bei jüngster Churfürstl. Capitulation 56 ver worden, dass berührter Flecken Astheim gedachter Domdechaney wiederumb abgetretten und eingeraumbt werden solle. dass der Churfürst es solchem nach p.p.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.