Vor dem Hofgericht des Straßburger Archidiakonats ultra Rhenum gibt die Kaplanei am St. Nikolausaltar in der St. Stephanskirche zu Straßburg dem Theobald genannt Rappen Chuns Theobald dem Jüngeren und seiner Hausfrau Appollonia 2 Tagwan Matten zu Willstätt als Erblehen gegen einen Jahreszins von 5 Schilling straßburger Pfennigen.