Behandlung von als "apert" heimgegangenen und eingezogenen Lehenstücken, im besonderen: auf dem Anderfeldner Gut im Gericht Ötting, in der Prunnwiese (Feldkircher Pfarr, Pfleggericht Braunau) und aus dem Taschnergut im Landgericht Mauerkirchen; Verlegung der Lehenstücke in das Urbar.