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Erzbischof Dietrich von Köln, Erzkanzler des Heiligen Reichs für Italien, teilt dem Bernard Smelinck, Propst des Klosters St. Marien in Oelinghausen (Olynckhusen) aus dem Prämonstratenserorden in der Kölner Diözese mit, die Pfarrkirche in Altenrüthen (Aldenruden) sei, wie er erfahren habe, so lange Zeit unbesetzt, daß das Vergaberecht nach den Statuten des Laterankonzils auf ihn übergegangen sei. In Anbetracht der Verdienste des Propstes wolle er sie ihm daher übertragen und ihn durch die Übergabe einer gewissen Kopfbedeckung (almucii) in die Pfarrei einführen. Der Erzbischof trägt allen untergebenen Priestern mit oder ohne Seelsorgsverpflichtungen auf, wenn sie darum ersucht werden, den Propst in den Besitz der Kirche und all ihrer Rechte und Einkünfte einzuführen. Es ist der Wille des Erzbischofs, daß dem Kloster und seinen Personen durch diese Verfügung kein Schaden zugefügt werden soll. Siegelankündigung des Erzbischofs. Zeugen: Hermann, Abt des Klosters St. Pantaleon in Köln, Johannes von Syberg, Propst von St. Patrokli in Soest (Susatiensis), Räte, und Hermann von Bierckoeuen, Notar. Datum zu Poppelsdorf (-torp) 1418 (1419) Dez. 25 (die nativitatis Christi)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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