Propst Johann von Werden, Holzgraf des Waldes in der Vinne, Graf Dietrich von Moers, Herr Buvo von Friemersheim und Johann Bayke machen bekannt, daß sie einmütig und mit Willen der anderen Walderben sich dahin geeinigt haben, den genannten Wald mit seinen dazugehörigen Büschen für die nächsten sechs Jahre in seinem bisherigen Stand zu belassen. Sie werden kein Holz hauen und nicht zulassen, daß es geschieht. Zuwiderhandelnde haben eine Strafe von 10 Mark zu zahlen, die zum Nutzen der Holzgrafen und der Erben verwendet werden.- Zeugen waren der Pleban Everard von Hochemmerich, der Altarist Thelemann von Friemersheim (Vrimershem), Dietrich gen. Proyt, Friedrich von Linnep, Hermann von Hattorp, Heinrich Kerle, Noldo von Aerdorph, Gottfried von Oysterhem und viele andere Walderben. - Es siegeln die Aussteller. - Datum et actum ... die purificationis beate Marie virginis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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