Johann, Graf zu Sponheim, nimmt seinen neven Ruprecht, Graf zu Virneburg, als Mann und Getreuen an und verleiht ihm und seinen Lehenserben fünf Fuder Wein zu Kröv, alle Jahre am Martinstag (Nov. 11) zu liefern, als Mannlehen. Der Aussteller kann das Mannlehen mit 500 rheinischen Gulden ablösen, worauf Ruprecht den Betrag auf sein Eigengut so anweisen soll, daß er jährlich 50 rheinische Gulden davon empfängt. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., Rest - Rv.